REINIGUNGS-/TROCKNUNGSLINIE ODER NUR REINIGUNGSLINIE (R2)
Chemisch-physikalische Behandlungsverfahren zur Rückgewinnung von Lösungsmittelfraktionen aus einer Vielzahl von Abfallarten (zum Beispiel: alte organische Lösungsmittel, Destillationsrückstände, Altlack, Harze, Altkohle, Lösungsmittel-Tinten, Kleber, Kitt, Aufkleber, mit Lösungsmitteln verseuchter Schlamm, Bodensätze in Behältern, Mutterwasser mit Lösungsmitteln).
Dieses Rückgewinnungsverfahren kann auch Abfälle anstelle von Zusatzstoffen verwenden.
Der Arbeitszyklus sieht eine oder mehrere der folgenden Phasen vor: Destillation (flüssige Abfälle), Filterung, Dekantieren, Entfeuchtung, Basifizierung, Ansäuerung, Passivierung, Desodorierung und Klärung.
Dem Verfahren zur Rückgewinnung von Lösungsmitteln gehen einige vorbereitende Arbeitsschritte voraus (Trennung der Bodensätze von den Behälterböden, Auswahl und funktionale Entleerung zur Erzielung verschiedener Abfallfraktionen, Zerkleinerung der festen Abfälle und eventueller Behälter, Auswahl und Sortierung der festen Abfallstoffe zur Trennung von Metall und Plastik, usw.).
TROCKNUNG
Diese Behandlung erfolgt in Verdampfern, in die der Abfall nach seiner Zerkleinerung gefüllt wird. In den Verdampfern wird der Abfall der kombinierten Wirkung von Vakuum und Hitze unterzogen. (Die Hitze wird zugeführt, indem im Außenmantel des Trockners heißes Öl in Umlauf gebracht wird).
Das Ergebnis ist die Verdampfung der im Abfall enthaltenen flüchtigen Substanzen, die daraufhin kondensiert und gesammelt werden.
REINIGUNG/TROCKNUNG
Die Behandlung sieht eine Verflüssigung von festen Abfällen anhand von Lösungsmitteln vor. Das Lösungs- bzw. Reinigungsmittel wird am Ende wiedergewonnen, um erneut verwendet zu werden, während der gereinigte Abfall einer Trocknungsbehandlung unterzogen wird. Das erzielte Halbfabrikat wird dann zum Zwecke des Verkaufs einer weiteren Rektifikation (Destillation) unterzogen.
REINIGUNGSLINIE FÜR FÄSSER/TANKS (R2)
Die Anlage umfasst eine umweltfreundliche Reinigungslinie zur Reinigung von schmutzigen Behältern, die nach einer Überprüfung ihrer strukturellen Unversehrtheit sowie ihrer spezifischen Wiederverwendbarkeit als zur Wiederverwertung geeignet befunden wurden.
MISCHLINIE (R12/D13) ODER BÜNDELUNGSLINIE (R12/D14)
Der Neugruppierung (Vermischung auch abweichend von Art. 187 des Gesetzesdekrets 152/2006) und der Rekonditionierung (Bündelung von Abfällen mit demselben Code und, falls gefährlich, mit denselben Gefahrenmerkmalen) können Abfälle wie Schlamm aus der chemisch-physikalischen Behandlung von Industrieabwasser, Lösungsmittel-Destillationsschlamm, Trockenreiniger-Destillationsschlamm, Pulverschlamm mit Lösungsmittelgehalt >1%, Altkohle, absorbierendes Material, Harze, Trommelreinigungsrückstände unterzogen werden. Hier können auch Abfälle aus der internen „Trocknungslinie“ behandelt werden.
ZERKLEINERUNGSLINIE (R12/D13)
Es ist außerdem eine Zerkleinerungslinie für Abfälle vorhanden, die aus Papier/Karton, Verbundmaterial, Isoliermaterial, Plastik, Holz, Lumpen, Filtermaterial und Filtern bestehen.
SORTIERUNGSLINIE (R12/D13)
AUSWAHL UND SORTIERUNG
Diese Tätigkeit, die auch durch Auspacken und Neuverpacken erfolgen kann, hat den Zweck, Fremdfraktionen zu beseitigen, bzw., falls sie an „gemischten“ Abfällen durchgeführt wird, homogene Bündel zu erzielen, die dann aufbereitet oder zur jeweils besten Behandlungskette weitergereicht werden können.
ENTLEERUNG VON FEUERLÖSCHERN
Zudem ist eine Linie zur Zerlegung und Entleerung von Pulverlöschern vorhanden.
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